AU (Abgasuntersuchung)

als Teil der HU nach §29 StVZO

Über 54,9 Millionen Kraftfahrzeuge (Daten laut KBA) waren im Jahre 2006 auf deutschen Straßen zugelassen und es werden immer mehr. Um bei dieser Menge von Fahrzeugen die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten, wurde 1985 die Urform der Abgasuntersuchung eingeführt.

Die AU dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Die Abstände der Untersuchung richten sich dabei nach den HU-Fristen.

Änderungen zum 1. Januar 2010

Die eigenständige Abgasuntersuchung (AU) wurde zum 1. Januar 2010 ersetzt durch die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung. Dann wird auch für Fahrzeuge ohne OBD (On Board Diagnose) statt einer Prüfbescheinigung ein Nachweis erstellt. Werden die Teiluntersuchung Abgas und HU getrennt durchgeführt, ist der Nachweis des Abgasteiles bei der HU vorzulegen. Der Nachweis ersetzt dann auch die bisherige Prüfplakette.

Untersuchungen für Otto, Diesel und Kraftrad

Bei der Abgasuntersuchung werden die verschiedenen Schadstoffe und Gase gemessen, welche noch aus dem Auspuff heraus kommen. Bei Otto-Motoren sind dies CO, HC, O2 und NOx, welche im Leerlauf und bei erhöhter Drehzahl gemessen werden. Hierfür wird eine Sonde in den Auspuff eingeführt. Im Abgas dürfen bestimmte Gase nur in bestimmten, prozentual festgelegten Mengen vorkommen.

Der Diesel-Motor produziert vor allem Russpartikel. Deren Dichte wird mittels Messung der Rauchgastrübung bei freier Beschleunigung bestimmt und darf einen bestimmten Trübungsfaktor (K-Wert) nicht übersteigen.

Bei der Abgasuntersuchung am Krad (AUK) werden Motortemperatur, Motordrehzahl und Kohlenmonoxidgehalt (CO) im Abgas gemessen. Des Weiteren wird festgestellt, ob die Gemischaufbereitung und die Abgasanlage den homologierten Bauteilen entsprechen und in einwandfreiem Zustand sind. Bei Krafträdern ohne bzw. mit ungeregeltem Katalysator wird der CO-Wert bei Leerlaufdrehzahl ermittelt. Wenn der Hersteller nichts anderes vorschreibt, dürfen max. 4,5 Vol% CO erreicht werden. Bei Krafträdern mit geregeltem Katalysator wird er bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (ca. 2.000 1/min) bewertet. Wenn der Hersteller keine AUK-Werte vorgegeben hat, dürfen max. 0,3 Vol% CO erreicht werden.

  • Unser Tipp

Fahren Sie Ihr Fahrzeug vor der Abgasuntersuchung warm. Denn erst bei warmen Motor kann der Katalysator korrekt arbeiten und das Öl seine volle Schmierwirkung erreichen. Bei Diesel-Motoren ist es besonders wichtig, dass der Zahnriemen gewartet wurde und der Ölstand stimmt.